Römerbad lindau mitglied
Hem / Resor & Turism / Römerbad lindau mitglied
Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Lebensjahres)
20 Euro
Eintritt ins Römerbad nur mit Chip und einchippen
Noch einmal der dringende Hinweis: Einlass in das Römerbad ist ausschließlich und nur Mitgliedern gestattet. Die Mitgliedschaft beginnt durch Antrag an den Vorstand, der über die Aufnahme in den Verein entscheidet.
8.
Vorsitzenden.
§8 Ordnungsmittel
Der Vorstand kann auf eigenen Verantwortung Ordnungsmittel in Form eines zeitweiligen Zutritts- oder Badeverbot für das Römerbad für einzelne Mitglieder verhängen, wenn
- das Mitglied Vereinszielen zuwiderhandelt.
- trotz Abmahnungen seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachkommt.
- das Verhalten des Mitglieds den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Römerbad, insbesondere gegen die Römerbadordnung verstößt.
- das Mitglied unbefugten Personen Zutritt zum Römerbad verschafft.
Ein vereinsinternes Rechtsmittel gegen den Beschluss des Vorstandes existiert nicht.
§9 Beitragsordnung, Römerbadordnung
1.
Die Höhe der Beiträge für die Mitglieder des Vereins werden durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit festgesetzt und durch die Beitragsordnung, als Anlage dieser Satzung, geregelt.
2. Dieser persönliche Chip muss zum Einlass persönlich benutzt werden, auch Kinder müssen sich einchippen. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig und entscheidet – außer bei der Auflösung des Vereins – durch einfache Stimmenmehrheit.
August 2018 geändert und in der vorliegenden Fassung beschlossen. Vorsitzenden
Für den Förderverein:
gez. Das Einschleusen von Nichtmitgliedern ist nicht gestattet! Wir finden es daher klasse, wenn Mitglieder, die den Newsletter beziehen, andere Mitglieder auf den Newsletter und diese Art der Information aufmerksam machen.
Er ist für alle Aufgaben zuständig, die nicht durch Satzung der Mitgliederversammlung oder dem 1. Über unser elektronisches Einlasssystem ist eine Kontrolle jederzeit möglich. Bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins erhalten die Mitglieder keinerlei Zuwendungen.
5. Jetzt freuen wir uns auf den Sommer im Römerbad, das am Samstag, 11.
August, ab 16 Uhr, bei gutem Wetter geplant. Sie beschließt insbesondere über
- Wahl und Benennung der Vorstandsmitglieder und der Rechnungsprüfer
- Änderung der Satzung
- Festsetzung der Höhe der Beiträge (Beitragsordnung als Anlage der Satzung)
- die Entlastung des Vorstands nach Vorlage des Rechnungsberichts sowie Entgegennahme des Kassenprüfungsberichts
- Verleihung der Ehrenmitgliedschaft
- Verleihung der Ehrenmitgliedschaft
3.
Der Vorstand entscheidet mit Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Über die Eingangs- und Ausgangskontrolle sind wir immer über die tatsächliche Anzahl der Mitglieder im Bad informiert.