Fällen von bäumen auf eigenem grundstück
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Häufig gestellte Fragen zum Baumfällen auf Privatgrundstücken
Benötige ich immer eine Genehmigung zum Fällen eines Baumes?
In den meisten Fällen ja, vor allem wenn der Baum eine gewisse Größe überschreitet oder unter den Schutz einer Baumschutzverordnung fällt.
Eine einheitliche Regelung pro Bundesland gibt es demnach nicht.
Ergänzend sei noch erwähnt, dass das Bäume fällen ohne Genehmigung erlaubt ist, wenn:
- Es sich um Obstbäume auf dem eigenen Grundstück handelt.
- Es Thujenhecken oder Ähnliches sind. Es gibt zahlreiche Regelungen und Vorschriften, die beachtet werden müssen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Das erfahren Sie in diesem Ratgeber. In vielen Fällen ist das Fällen eines Baumes ohne Genehmigung auch für private Eigentümer untersagt.
Wie die rechtliche Situation genau aussieht, ist jedoch vom jeweiligen Bundesland sowie von der betreffenden Gemeinde abhängig. So ist oftmals eine Genehmigung erforderlich, insbesondere wenn der Baum eine bestimmte Größe oder ein bestimmtes Alter erreicht hat oder wenn er unter Naturschutz steht.
Welche Bestimmungen genau gelten, das darf jede Gemeinde, unter Einhaltung des Bundesnaturschutzgesetzes, selbst bestimmen.
Dabei gelten für Nadelbäume andere Maßzahlen als für Laubbäume.
In der Regel sind diese, mit einigen regionalen Ausnahmen:
- Laubbäume mit einem Stammumfang zwischen 60 oder 80 cm
- Nadelbäume mit einem Stammumfang ab 100 cm
- Obstbäume ab 150 cm Stammdicke
Bei mehrstämmigen Bäumen muss jeder Stamm einzeln gemessen werden.
Er sollte möglichst waagerecht sein und maximal ein Drittel des Stamms durchschneiden.
- Der Dachschnitt wird in einem Winkel von 45 bis 55 Grad zum Sohlenschnitt gesetzt.
- Anschließend werden auf den Seiten der späteren Bruchstelle mit senkrechten, manchmal auch waagrechten Schnitten, die Baumrinde und abzweigende Wurzeln entfernt.
- Nun werden auf beiden Seiten über der Fallkerbsohle für einen präzisen Fällschnitt die 25 bis 35 Millimeter breite Bruchleiste markiert.
- Der Fällschnitt wird waagerecht in mehreren Schritten durch den Stamm geführt, bis die äußere Kante der Bruchleiste auf beiden Stammseiten erreicht ist.
- Danach wird ein Fällkeil in den Schnitt getrieben, damit er offenbleibt.
In diesem Fall darf der Baum gewöhnlich gar nicht gefällt werden. Dies gilt sogar für die Bäume, die die Gartenbesitzer selbst angepflanzt haben. Maßgebliches Kriterium ist hier vor allem der Stammumfang. Aber manchmal werden Bäume einfach zu groß für einen kleinen Garten. Oktober und dem 28./29. durch Krankheiten geschwächt ist und umzustürzen droht, kann er in vielen Fällen auch ohne vorherige Genehmigung gefällt werden.
In vielen Fällen kann der Baum dann auch ohne Genehmigung gefällt werden.
Kann ich selbst entscheiden, welche Bäume ich auf meinem Grundstück pflanze?
Grundsätzlich dürfen Sie selbst entscheiden, welche Bäume Sie pflanzen. Oftmals ist diese bis zu einem bestimmten Umfang und einem bestimmten Alter nicht notwendig. Folgende Schritte sind dabei zu beachten:
- Einreichen des Antragsformulars
- Angabe des genauen Standortes des Baumes
- Begründung für die gewünschte Fällung
- Überprüfung durch einen Sachverständigen
Die Genehmigung wird erteilt, wenn die Gründe für die Fällung überzeugend sind und keine alternative Lösung besteht.
Hierzu wird in der Regel der Baumstumpf mit einer sogenannten Stubenfräse bis unter die Bodenoberfläche abgetragen. Da es sich jedoch um Ausnahmefälle handelt, bedarf es hierfür immer eine Ausnahmegenehmigung:
- Baumfällung, um Baumaßnahme zu ermöglichen: Um die Bebauung in Wohngebieten zu verdichten, werden oftmals Ausnahmegenehmigungen erlassen, die das Fällen auch von größeren Bäumen ermöglichen.
Diese darf auf dem eigenen Grundstück jeder bedienen. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Baum so groß ist, dass auf dem Grundstück keine Möglichkeit besteht, den Baum umstürzen zu lassen. Die Höhe der Strafe variiert je nach Region und Schwere des Verstoßes, kann aber mehrere tausend Euro betragen.
Was soll ich tun, wenn ein Baum eine Gefahr darstellt?
Wenn ein Baum akut umsturzgefährdet ist oder eine andere Gefahr darstellt, sollten Sie umgehend die zuständige Behörde informieren.
Ist nur einer größer, darf der Baum nur mit Genehmigung gefällt werden. Es ist wichtig, sich im Vorfeld über die geltenden Regelungen zu informieren und die erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Grundsätzlich sollten Gartenbesitzer sich jedoch auf folgende Kosten einstellen:
- Falls erforderlich: Kosten für Baumfällgenehmigung: je nach Gemeinde meist zwischen 50 und 100 EUR
- Kosten für Gärtner etc.: je nach Region, Größe des Baumes und Gegebenheiten ca.
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