Arbeitsstättenverordnung bayern fluchtwege

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In Absatz 1 heißt es:

Fluchtwege und Notausgänge müssen

a) sich in Anzahl, Anordnung und Abmessung nach der Nutzung, der Einrichtung und den Abmessungen der Arbeitsstätte sowie nach der höchstmöglichen Anzahl der dort anwesenden Personen richten,

b) auf möglichst kurzem Weg ins Freie oder, falls dies nicht möglich ist, in einen gesicherten Bereich führen,

c) in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein.

B. erforderlich sein bei Produktions- oder Lagerräumen mit einer Fläche von mehr als 200 m².

Für die barrierefreie Gestaltung der Fluchtwege und Notausgänge sowie der Flucht- und Rettungspläne gilt die ASR V3a.2 „Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten“, Anhang A2.3: Ergänzende Anforderungen zur ASR A2.3.

Arbeitsstätten

Die meisten Beschäftigten verbringen den Hauptteil ihres Arbeitslebens in Arbeitsstätten.

[…]“

Gemäß der Arbeitsstättenverordnung muss ein Fluchtweg demzufolge so kurz wie möglich gewählt werden sowie eine dauerhafte Kennzeichnung aufweisen, die gut sichtbar angebracht wurde und die Richtung anzeigt, in die der Fluchtweg verläuft.

Auf diese Weise sollen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten vermieden werden, deren Ursachen in einer nicht ordnungsgemäß oder nicht menschengerecht eingerichteten oder betriebenen Arbeitsstätte liegen. Da die Arbeitsstättenverordnung keine konkreten Angaben dazu aufweist, ist ein Blick in die ASR notwendig. Dies erleichtert es dem Arbeitgeber, die erforderlichen Maßnahmen unter Berücksichtigung seiner individuellen betrieblichen Situation festzulegen.

Die grundsätzlichen Vorgaben befinden sich im Paragraphenteil der Verordnung, der unter anderem (u.a.) spezifische Anforderungen an das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen, an Fluchtwege und an den Nichtraucherschutz stellt.

Philipp Hammerich

Seit 2007 arbeitet Dr. Philipp Hammerich als zugelassener Rechtsanwalt. Darüber hinaus sind die Abmessung sowie die Anzahl der Fluchtwege abhängig davon, wie viele Personen sie im Notfall nutzen müssten.

Doch wann braucht man überhaupt einen zweiten Fluchtweg?

Fluchtwege und Notausgänge führen auf möglichst kurzem Weg ins Freie oder in gesicherte Bereiche - zum Beispiel anderer Brandabschnitt. a. Sofern er die Regeln nicht anwendet, muss er jedoch durch andere Maßnahmen die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz erreichen.

Weiterführende Informationen

> Zum Inhalt

Technische Regeln für Arbeitsstätten

ASR A2.3

Fluchtwege und Notausgänge

Ausgabe März 2022
(GMBl Nr.

9-11 vom 18.

arbeitsstättenverordnung bayern fluchtwege

Welche Breite muss ein Fluchtweg haben? Auch andere spezifische Vorschriften aus dem Arbeitsschutz können zwei Fluchtwege notwendig machen.

Fluchtweg im Büro: Welche Breite ist vorgeschrieben?

Und wie verhält es sich mit der Fluchtwegbreite? angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gemacht.

Diese ASR A2.3 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten.

Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Gesundheit für die Beschäftigten erreichen.

 

Fluchtwege im Sinne der ASR A2.3 sind auch die im Bauordnungsrecht definierten Rettungswege, sofern sie selbstständig begangen werden können.

Das Erfordernis eines zweiten Fluchtweges ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.

Demnach fallen nicht nur Arbeitsplätze in Gebäuden unter den Anwendungsbereich der Verordnung, sondern auch andere Orte in Gebäuden oder im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle befinden, soweit sie zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind oder zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben.

Inhalt der Arbeitsstättenverordnung

Die Verordnung enthält vor allem allgemeine Schutzziele und verzichtet weitgehend auf Detailregelungen.

Die Vorschriften rund um Fluchtwege in Arbeitsstätten sind in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) festgehalten und werden von der Arbeitsstättenregel (ASR) A2.3 konkretisiert. Bei Einhaltung dieser Regel kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllt sind („Vermutungswirkung“). Flucht- und Rettungswege müssen der Regel A2.3 zufolge stets eine Mindestbreite aufweisen, die der Anzahl an Personen angemessen ist, die den Fluchtweg im Notfall nutzen müssten:

Personen­anzahlFlucht­weg­breite im Büro
bis 50,875 Meter
bis 201,00 Meter
bis 2001,20 Meter
bis 3001,80 Meter
bis 4002,40 Meter

Darüber hinaus besagt die Arbeitsstättenrichtlinie, dass Fluchtwege mindestens zwei Meter hoch sein müssen; dies gilt auch für die Türen.

Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG).